Preisausschreiben „Win your holiday“

Gemäß Art. 11 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. Oktober 2001 Nr. 430.

Preisausschreibende Firma: Gitschberg Jochtal AG

Anschrift Rechtssitz: Jochtalstraße Nr. 1, 39037 Vals (BZ)

MwSt. Nr. und Steuernummer: 02447970217

Delegierte Rechtsperson: IPM Italia GmbH, Via Stradella 13, 20129 Mailand (MI)

Zielsetzung und beworbene Produkte: Die Marke und die Dienstleistungen des Preisausschreibers

Dauer: Vom 22/06/2020 bis zum 22/12/2020

Abschließende Ziehung: Innerhalb 15/01/2021

Teilnehmer: Physische Personen, volljährig (in Folge Teilnehmer genannt)

Geschätztes Preisgeld: Euro 4.000,00 (exklusive Mehrwertsteuer).

Sicherheiten: Bürgschaft zu Gunsten des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung zur Sicherung von 100% des vorgesehenen Preisgeldes (gemäß Art. 7 Abs. 2 D.P.R. 26. Oktober 2001 Nr. 430).

Werbematerial: Die Gegenständige Veranstaltung wird durch Onlinekommunikation und Direct marketing beworben. Der Preisausschreiber behält sich vor, die Veranstaltung durch weitere für ihn geeignete Instrumente zu bewerben. In jedem Fall jedoch wird die hier geregelte Veranstaltung gemäß gegenständlichem Reglement beworben.

Zur Verfügung stehendes Reglement: Das vollständige Reglement wird auf der Homepage www.winyourholiday.it zur Verfügung stehen

Ausführungsbestimmungen des Preisausschreibens:
Während der Zeitdauer des Preisausschreibens, vom 22/06/2020 bis zum 22/12/2020, wird die Teilnahme am gegenständlichen Gewinnspiel unter folgenden Anmeldungsmodalitäten möglich sein:

a) Online-Registrierung
Durch Zugang über die Website www.winyourholiday.it können sich Teilnehmer für das Gewinnspiel registrieren, indem das entsprechende Anmeldeformular mit allen vorgeschriebenen Informationen ausgefüllt wird: Name, Nachname, Geburtsdatum und gültige E-Mail-Adresse.
Mit der erfolgten Anmeldung erwirbt der Nutzer das Recht an der Teilnahme an der Endauslosung.
Der Online-Service wird vom 22/06/2020 00.00 Uhr bis inklusive 22/12/2020 23.59 Uhr aktiv sein.

b) Registrierung mit entsprechender Werbekarte
Außerdem wird es möglich sein, am Preisausschreiben teilzunehmen, indem eine eigens dafür vorgesehene Karte ausgefüllt wird, die im Zuge verschiedener Werbeaktionen vonseiten des werbenden Unternehmens im entsprechenden Gebiet verteilt wird. Um am Preisausschreiben teilzunehmen, muss der User diese Karte in die für diese Aktion vorgesehenen und gekennzeichneten Urnen einwerfen.

Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Preisausschreiben ist die vorhergehende Erteilung des Einverständnisses zur Behandlung der personenbezogenen Daten, dies jedoch lediglich für die Teilnahme am Preissauschreiben und die Kenntnisnahme des Reglements.
Von der Gewinnauszahlung ausgeschlossen werden jene Teilnehmer bzw. kann die Teilnahme am Gewinnspiel nach dem Ermessen der preisausschreibenden Firma jenen Teilnehmern verweigert werden, die sich mit nicht wahrheitsgemäßen Personaldaten registriert haben.

Für die Geltendmachung eines eventuellen Gewinnanspruchs muss der Teilnehmer ein gültiges Identitätsdokument vorweisen können.

Abschließende Ziehung:
Zum Anlass der abschließenden Ziehung wird ein eigenes Archiv mit allen gültigen Teilnahmen erstellt. Daraus werden zufallsmäßig 10 Gewinner und 10 Ersatzgewinner gezogen.
Die Ziehung wird innerhalb 15/01/2021 in Anwesenheit eines Notars oder eines Vertreters der Handelskammer erfolgen.
Die Ersatzgewinner werden nur in jenem Fall herangezogen, dass ein Preis nicht zugewiesen werden kann oder nicht eingefordert wird, wobei die Reihenfolge der Ziehung eingehalten wird.
Sollte innerhalb von 10 (zehn) Tagen ein Gewinner nicht ermittelt werden können, wird mit dem ersten gezogenen Ersatzgewinner fortgefahren, wobei dasselbe Verfahren bis zur Zuweisung eines Preises an einen Ersatzgewinner oder in letzter Instanz an eine vorbestimmte gemeinnützige Organisation durchgeführt wird.

Einschränkungen:
Die Teilnahme am Preisausschreiben ist nur physischen, volljährigen Personen erlaubt.
Jeder Teilnehmer kann sich für das Gewinnspiel einmal registrieren und maximal 1 Preis gewinnen.

Ausschluss:
Von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Angestellten oder Mitarbeiter der preisausschreibenden Firma, der delegierten Rechtsperson und aller Gesellschaften, die in der Ausführung und Verwaltung des Preisausschreibens involviert sind, ausgeschlossen.

Gewinne im Detail:

Reihenfolge der ZiehungGewinnbeschreibungAnzahlMarktwert pro Preis (exklusive MwSt.)Gesamter Marktwert (exklusive MwSt.)
1. Preis2 Übernachtungen für zwei Personen im 4*S Hotel Masl*1€ 600€ 600
2. Preis2 Übernachtungen für zwei Personen im 4* Hotel Falkensteinerhof*1 € 520
€ 520
3. Preis 2 Übernachtungen für zwei Personen im 3*S Hotel Schönblick*1 € 480€ 480
4. Preis 2 Übernachtungen für zwei Personen im 3* Hotel Oberlechner*1€ 420
€ 420
5. Preis - 10.PreisAbenteuertag für die ganze Familie (max. 2 Erwachsene und 3 Kinder)**6 € 330€ 1980

 Insgesamt10  € 4.000

* Das Aufenthaltspaket umfasst:
  • Unterkunft in Halbpension für den Gewinner und eine Begleitperson in einem Doppelzimmer des angeführten Hotels für 2 (zwei) Tage und 2 (zwei) Nächte.

Der Aufenthalt umfasst nicht die Transferspesen vom und zum Hotel, die persönlichen Spesen, Aufpreise für Extras und alle weiteren nicht ausdrücklich angeführten Spesen.
Der Aufenthalt ist gültig für die gesamte Wintersaison 2020-21 und Sommersaison 2021, ausgeschlossen sind die Feiertage.
Für den Fall, dass der Gewinner und/oder die Begleitperson den Aufenthalt zum vereinbarten Zeitraum nicht antreten, gilt der Preis als vollständig zugewiesen, weshalb nichts weiter geschuldet ist.

** Der Abenteuertag beinhaltet eine geführte Tour (Wanderführer, MTB, Rafting, Skilehrer). Der Preis beinhaltet keine Übernachtung, umfasst nicht die persönlichen Spesen, Aufpreise für Extras und alle weiteren Spesen, die nicht ausdrücklich angeführt sind. Der Abenteuertag ist gültig für die gesamte Wintersaison 2020-21 und Sommersaison 2021, ausgeschlossen sind die Feiertage.

Marktwert der Preise:
Die Gesamtsumme des Gewinnspiels sind Euro 4.000,00 (exklusive MwSt). Der Marktwert der Preise gilt zum Zeitpunkt der Erstellung des Reglements.
 
Verständigung der Gewinner:
Die preisausschreibende Firma wird den Gewinner innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Zuweisungsprotokolls durch Übermittlung einer E-Mail (unter Verwendung der Daten des Teilnehmers, welche dieser bei der Registrierung angegeben hat) informieren und ihm gleichzeitig die Anleitung für die Einlösung des Preises übermitteln.

Übermittlung von Dokumenten:
Der Gewinner muss ausdrücklich innerhalb von 10 Tagen ab Verständigung über den Gewinn alle verlangten Dokumente übermitteln, indem er auf die Verständigungs-E-Mail antwortet.
 
Notwendige Dokumente:
Die notwendigen Dokumente sind:

  • Erklärung über die Annahme des Preises mit Angabe aller Personaldaten;
  • Fotokopie eines gültigen Identitätsdokuments.

Für den Fall, dass ein Gewinner seine Personalien nicht innerhalb des oben genannten Termins (10 Tage ab Verständigung über den Gewinn) übermittelt oder für den Fall der Unauffindbarkeit des Gewinners oder falls die in der Registrierungsphase angegebenen Personaldaten nicht mit jenen im übermittelten Identitätsdokument übereinstimmen, bei einem Alter unter 18 vollendeten Jahren und in jedem weiteren Fall jedweder Regelwidrigkeit, gilt der Preis als nicht zugewiesen. Es wird der erste gezogene Ersatzgewinner kontaktiert und dieselbe Verfahrensweise angewandt bis zur Zuweisung des Preises an einen Ersatzgewinner oder in letzter Instanz an eine ausgewählte gemeinnützige Organisation.

Übertragung der Preise:
Die Übertragung des Preises an Dritte durch den Gewinner desselben ist ausgeschlossen.
 
Übergabe der Preise:
Die Zusendung der Preise geht zu Lasten der preisausschreibenden Firma und erfolgt unter Anwendung von geeigneten und ihr genehmen Modalitäten, wodurch die Übergabe des Preises an den Gewinner garantiert wird.

Übergabefrist der Preise:
Die letztmögliche Frist für die Übergabe der Preise ist 6 Monate ab Ende des Gewinnspieles oder ab dem Datum der Einforderung der Preise, wie im D.P.R. 430 vom 26/10/2001 vorgesehen.
 
Nicht zugewiesene oder nicht eingeforderte Preise:
Die nicht zugewiesenen oder nicht eingeforderten Preise, wobei abgelehnte Preise hier ausgeschlossen sind, werden nachfolgender gemeinnützigen Organisation zugewendet: Stiftung ABIO Italien, Gemeinnützige Organisation für das Kind im Krankenhaus, Don Gervasinistraße 33 – 20153 Mailand, Steuernummer 97384230153.
 
Abführung Einkommenssteuer:
Die preisausschreibende Firma verpflichtet sich, innerhalb der vorgeschriebenen Fristen und im Ausmaß der Vorgaben des Art. 30 des D.P.R. Nr. 600 vom 29/09/1973 die Abführung der Einkommenssteuer vorzunehmen.

Verzicht auf das Regressrecht:
Die preisausschreibende Firma erklärt, auf das Regressrecht gegenüber den Gewinnern über 25 % Quellensteuer gemäß Art. 30 des D.P.R. Nr. 600 vom 29/09/1973 zu verzichten.
 
Ablehnung des Preises:
Für den Fall, dass Gewinner den Preis ausdrücklich ablehnen, bleibt derselbe in der Verfügungsgewalt der preisausschreibenden Firma.
 
Serverstandort:
Der Standort des Servers, der für die Sammlung der Daten der Teilnehmer verwendet wird, befindet sich innerhalb des Staatsgebietes.
 
Präzisierungen:
Die Teilnahme an dieser Preisausschreibungsveranstaltung untersteht der Bedingung der vollkommenen Annahme des Reglements des Gewinnspiels.
Die Übereinstimmung und Wahrhaftigkeit der in der Registrierungsphase angegebenen Daten sind unabdingbare Bedingung für die Teilnahme.
Die Teilnahme an dieser Preisausschreibungsveranstaltung ist kostenlos, abgesehen von den Verbindungskosten, die den Teilnehmern von der jeweiligen Telefongesellschaft für die Verbindung mit der Website gemäß angewandter Tarifvereinbarung angerechnet werden.
 
Datenschutzerklärung:
Die Teilnehmer an der vorliegenden Aktion willigen ein, dass die dem im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel preisausschreibenden Unternehmen übermittelten Personendaten entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, auch unter Einbeziehung elektronischer Mittel, ausschließlich zum Zweck der Ausführung des vorliegenden Gewinnspiels behandelt werden.
Verfahrensverantwortliche ist die Gitschberg Jochtal AG mit Rechtssitz in Jochtalstraße 1, 39037 Vals (BZ).
Für weitere Informationen bitten wir, das Informationsschreiben auf der Website www.winyourholiday.it zu konsultieren.

Erfüllungsverpflichtungen und Garantien:
Die preisausschreibende Firma übernimmt keine Haftung für jedwede Verbindungsprobleme, Verhinderungen, Fehlfunktionen oder Schwierigkeiten bezüglich technischer Instrumente, Computer, Kabellage, Elektronik, Software und Hardware, Übermittlung und Verbindung, Telefonleitung, Internetverbindung, die es dem Teilnehmer nicht ermöglichen, sich mit der Website in Verbindung zu setzen und im Allgemeinen verhindert, am Preisausschreiben teilzunehmen und/oder die Verständigung über den Gewinn zu empfangen.
Die preisausschreibende Firma übernimmt ebenso keine Haftung für den Fall der nicht erfolgten Zustellung der Verständigung über den Gewinn, aufgrund der fehlerhaften oder nicht wahrheitsgetreuen Angabe von E-Mail-Adressen und/oder von personenbezogenen Daten von Seiten der Gewinner, oder für den Fall, dass die Mailbox voll oder nicht mehr aktiv ist, dass die E-Mail nicht zeitgerecht zugestellt werden kann, da diese in den Spamordner eingeordnet wurde oder da die während der Registrierungsphase angegebene E-Mail-Adresse in einer Blacklist eingetragen ist, und jedweder anderer Fall, in dem die Verantwortung nicht der preisausschreibenden Firma anzulasten ist.
Die preisausschreibende Firma kann auf keinen Fall für eventuelle Problematiken, die während der Nutzung der Preise aufgetreten sind, verantwortlich gemacht werden und sie kann ebenso wenig für eine nicht sachgemäße Nutzung der Preise von Seiten der Gewinner verantwortlich gemacht werden.
Die preisausschreibende Firma behält sich das Recht vor, die Teilnahme jener Nutzer zu verhindern bzw. deren Gewinne zu annullieren, die nicht im guten Glauben teilnehmen (doppelte Identitäten, multiple Registrierungen mit verschiedenen E-Mail-Adressen, etc.).
Die Gewinner, die aufgrund der unanfechtbaren Einschätzung der preisausschreibenden Firma oder jener der von ihr mit der Verwaltung des Preisausschreibens beauftragten Dritten durch die Anwendung von Instrumenten und Techniken gewonnen haben, die es ermöglichen, die Unvorhersehbarkeit zu umgehen, die als verdächtig oder betrügerisch eingestuft werden oder die den normalen Verlauf des Gewinnspiels gestört haben, können den auf diese Weise gewonnen Preis nicht in Anspruch nehmen.
Die preisausschreibende Firma bzw. die von ihr mit der Verwaltung des Preisausschreibens beauftragten Gesellschaften behalten sich das Recht vor, in der von ihnen als angebracht eingestuften Weise, unter Einhaltung der geltenden Gesetze, dahingehend vorzugehen, um jede Umgehung und Manipulation des entwickelten Systems zu erschweren und zu verhindern.
Die Abbildungen und die Farben, die auf dem gesamten Werbematerial abgedruckt sind, haben rein indikativen Charakter.
Falls ein zugesagter Preis nicht verfügbar sein sollte, behält sich die preisausschreibende Firma das Recht vor, denselben mit einem gleichwertigen oder wertvolleren Preis auszutauschen.
Die Preise sind nicht austauschbar und nicht in Geld, Goldmünzen oder dergleichen umwandelbar.
Jede Anfrage von Seiten eines Gewinners bezüglich eines alternativen Preises kann nicht erfüllt werden.
Für alle Sachverhalte, welche nicht durch das gegenständliche Reglement geregelt sind, beruft sich die preisausschreibende Firma auf die Vorgaben des D.P.R. 430/01.